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Kostenübernahme

Als niedergelassener Psychotherapeut kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen und den Betriebskrankenkassen sowie allen privaten Krankenkassen abrechnen. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler/Selbstzahlerin die Leistungen in Anspruch nehmen.

 

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie nach einer Terminvereinbarung mit ihrer Versicherungskarte in die Praxis kommen. Die Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

 

Sind Sie privat versichert klären Sie bitte im Voraus mit ihrer Krankenversicherung ab, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen psychotherapeutische Leistungen versichert sind. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Als Selbstzahler/Selbstzahlerin tragen Sie die Kosten selbst. Auch diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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