top of page
Gruppentherapeutische Grundversorgung / Kurzgruppe

Die Einführung der Gruppentherapeutischen Grundversorgung hat zum Ziel, dass Menschen schneller Zugang zur therapeutischen Versorgung erhalten und sich in einer ersten Phase orientieren und stabilisieren können, da die Wartezeiten auf einen Einzeltherapieplatz momentan sehr lang sind. 

 

Patientinnen und Patienten können herausfinden, ob eine Gruppentherapie für sie geeignet ist, indem sie die Grundversorgung als eine Art Testgruppe betrachten. 

Das Ziel der gruppentherapeutischen Grundversorgung besteht darin, eine erste Besserung der Symptome zu erzielen und den Teilnehmern ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie psychische Erkrankungen entstehen. 

 

Mehr Orientierung und Beruhigung entsteht durch Erklärungen und die Einordnung der Symptomatik in die momentane Lebenssituation und die Biografischen Hintergründe. Zusätzlich können bereits bestehende Problematiken und Fragen angesprochen und bearbeitet werden.

 

Für wen ist die Grundversorgung sinnvoll und möglich?

 

Die Grundversorgung steht allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung, sofern sie derzeit nicht in einer laufenden/bewilligten psychotherapeutischen Behandlung sind.

 

Voraussetzungen & Ablauf

Die Teilnahme an der Grundversorgung erfordert eine vorherige psychotherapeutische Sprechstunde, in der ein/e Psychotherapeut/in die Indikation für eine Psychotherapie in einem Erstgespräch feststellt. 

 

Die Sprechstunde kann in jeder Praxis mit Kassenzulassung durchgeführt werden. 

 

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (unter der Nummer 116117) steht zur Verfügung, um bei einem Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde behilflich zu sein. 

Wenn der Therapeut oder die Therapeutin feststellt, dass eine Psychotherapie angezeigt ist, wird dies mit dem Formular PTV 11 bestätigt werden.

 

Um an der Gruppentherapeutischen Grundversorgung teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dieses Formular als Nachweis bei der ersten Sitzung in der Praxis vorzulegen.

 

Die Grundversorgung umfasst vier Termine A 100 Minuten mit maximal neun Personen. Diese Leistung wird zu 100 % von den gesetzlichen 

Krankenkassen übernommen. Nach der Grundversorgung stehen bei der Krankenkasse alle Wege für eine weitere Behandlung offen, ohne dass bereits irgendwelche Kontingente in Anspruch genommen wurden.

 

Wie erfolgt die Anmeldung hier in der Praxis?

 

Sie gelangen durch das Klicken des Buttons „Anmeldung zur Grundversorgung“  zur Verwaltungsplattform Gruppenplatz. 

 

Dort registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten und tragen sich in ihre Wunschgruppe ein. Für den ersten Gruppentermin in der Praxis bringen Sie bitte das Bestätigungsformular PTV 11 sowie Ihre Versicherungskarte mit.

 

Wie geht es nach der Grundversorgung weiter?

 

Nach Abschluss der 4 Termine der Grundversorgung gibt es vorerst keine weiteren Gelegenheiten, um an einer Gruppensitzung in meiner Praxis teilzunehmen - es sei denn, eine neue Gruppentherapie beginnt zeitnah. 

Im Kurzviedeo bekommen Sie nochmals alle wichtigen Informationen !

 

 

 

bottom of page